Experte in der Nachfolgegestaltung

Individuelle Situationen erfordern individuelle Lösungen. Die Nachfolgeplanung von Unternehmen erfordert stets einen umfassenden Blick für die privaten Regelungsbereiche. Nur wenn die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen, das Testament und ein etwaiger Ehevertrag aufeinander abgestimmt sind, lassen sich Überraschungen vermeiden.

Als Experte für die Nachfolgegestaltung biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Themen, die bei der Gestaltung der eigenen Nachfolge relevant werden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. 

Vertragsgestaltung

Wobei kann ich Ihnen helfen?

Geschäftsführer- und Prokurabestellungen und - abberufungen
Gesellschaftsverträge, insbesondere sogenannte Familienpoolgesellschaften
Übertragungsverträge
Unternehmertestamente und - erbverträge
Unternehmereheverträge

„Es gibt keinen Besitz, der Mangel an Sorgfalt vertrüge."

Thomas Mann

Steuern sparen, Alter absichern, Unternehmen sichern

Warum eine frühzeitige Nachfolgeplanung so wichtig ist
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Eine nicht geplante Nachfolge kann enorme Schäden verursachen. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass beim Tod des Unternehmers die Erben dazu gezwungen sind, Teile des Unternehmens zu verkaufen, statt das mühsam aufgebaute Lebenswerk des Unternehmers fortzuführen. 

Daher ist es wichtig, die Nachfolge rechtzeitig zu planen, um die Möglichkeiten zur Erbschaftsteuerreduzierung auszuschöpfen und ertragsteuerlichen Risiken zu begegnen.

Plant man rechtzeitig, steigert dies zudem die Bonität bei Banken, verschafft Sicherheit und führt zu der Gewissheit, dass das, was man über Jahre bzw. Jahrzehnte aufgebaut hat, erhalten bleibt.

Welcher Zeitpunkt ist der richtige?

Eine gute Planung für die Übergabe oder den Ruhestand des Firmeninhabers sollte bestenfalls 10 Jahre, jedenfalls aber 3 bis 7 Jahre im Voraus beginnen. Das hat mehrere Gründe:

  • Wird das Unternehmen umstrukturiert, z.B. durch Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel, Übertragungen von Anteilen oder Wirtschaftsgütern, greifen Behaltefristen von 3 bis 7 Jahren. Wird innerhalb dieses Zeitraums weiterhin Vermögen übertragen oder das Unternehmen umstrukturiert, kann dies zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu erheblichen Ertragssteuern führen.
  • Wenn man alle 10 Jahre einen Teil des (Betriebs-)Vermögens verschenkt, kann man die Freibeträge für Schenkungen mehrmals ausnutzen und so die Erbschaftssteuer senken.
  • Die Nutzung erbschaftsteuerlicher Begünstigungen löst in der Regel Behaltefristen und Auflagen von 5 bis 7 Jahren aus.
  • Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen zu Lebzeiten reduziert sich jedes Jahr um 1/10. Nach 10 Jahren hat kein Ausgleich der Schenkung mehr zu erfolgen.
Interesse? Jetzt anfragen

Für welche Unternehmer ist Nachfolgeplanung besonders wichtig?

Die Planung der eigenen Nachfolge ist immer wichtig. Aber es gibt Fälle, in denen eine rechtzeitige Nachfolgeplanung nahezu zwingend ist, um erhebliche Nachteile für diejenigen, die das Unternehmen fortführen sollen,  zu vermeiden. 

  • Wenn zum Beispiel nicht alle Kinder das Unternehmen übernehmen sollen oder ein Kind enterbt werden soll, bietet sich die frühzeitige Übertragung von Unternehmensanteilen an, um Plichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu reduzieren.
  • Besteht das Unternehmen aus einem komplizierten Geflecht von Anteilen an verschiedenen Gesellschaften, ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung ebenfalls dringend empfehlenswert. In diesen Fällen droht bei einer nicht geregelten Nachfolge, dass im Erbfall hohe Ertragssteuern anfallen und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen nicht genutzt werden können. 
  • Das Gleiche gilt, wenn eine Betriebsaufspaltung oder Sonderbetriebsvermögen vorliegt. Diese sind in der Regel eine Folge davon, dass ein Gesellschafter Vermögensgegenstände hat, die zwar von der Gesellschaft genutzt werden, aber nicht in deren Eigentum, sondern in dem Eigentum des Gesellschafters stehen. 
Finanzielle Vorteile nutzen, Schäden verhindern!

Durch eine passende Nachfolgeplanung sichern Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens, sorgen für eine Altersabsicherung und nutzen erbschaftssteuerliche Vorteile für sich.

Was kann ich für Sie tun?